Algemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sowohl den Verkauf von Tickets als auch die Bedingungen, die für die Veranstaltung gelten.
1 Geltungsbereich
Die AGB gelten zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte (“Besucher”) und dem Buntwald e.V. (“Veranstalter”).
2 Vertragsabschluss und Zahlungsmodalitäten
2.1 Tickets können auf folgenden Wegen erlangt werden:
-
Bei vom Veranstalter ausgewiesenen Vorverkaufsstellen
-
Online auf der Website des Veranstalters https://buntwald-festival.de/tickets
-
An der Abendkasse direkt am Einlass zur Veranstaltung
2.2 Der Kunde hat seine Sendung nach Erhalt, umgehend auf Vollständigkeit zu prüfen. Reklamationen können nur bis 7 Tage nach Erhalt der Sendung angenommen werden.
2.3 Der Veranstalter hat das Recht, die Bestellung eines Kunden zu stornieren, falls dieser gegen die vom Veranstalter aufgestellten Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurden, oder diese zu umgehen versucht. Beispiele hierfür sind der Verstoß gegen die Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde oder Weiterveräußerungsverbote.
2.4 Die Bezahlung ist von der Erwerbsart abhängig. Bei im Vorverkauf erhältlichen Tickets gibt der Betreiber der entsprechenden Vorverkaufsstelle die Zahlungsmodalitäten vor (i.d.R. Bargeld). Beim Online-Erwerb über oben genannte Website erfolgt die Zahlung ausschließlich per Vorkasse durch eine SEPA-Überweisung. Der Versand der Tickets erfolgt erst nach Registrierung des Zahlungseingangs.
2.5 Bei Erwerb von Eintrittskarten in den bekannten Vorverkaufsstellen sind deren Allgemeine Geschäftsbedingungen und die Vorgaben dieser Vertragspartner zu beachten.
2.6 Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten. Je nachdem können jedoch zusätzlich zum Ticketpreis bestimmte Service- und Versandkosten erhoben werden. Sollte dies der Fall sein, wird beim Verkauf ausdrücklich darauf hingewiesen.
3 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags behält sich der Veranstalter das Eigentum an der Kaufsache vor.
4 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nur für Konsumierende. Konsumierende sind alle natürlichen Personen, die Tickets zu Zwecken erwerben wollen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu wiederrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, dem Buntwald e.V. mittels einer Eindeutigen Erklärung (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Unsere Kontaktdaten können Sie unserem Impressum entnehmen. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es an uns:
5 Upgrades, Umtausch und Rückgabe von Tickets
5.1 Ein Upgrade eines bereits gekauften und bezahlten Tickets von einer Ticketkategorie in eine höherwertige Ticketkategorie ist nur dann möglich, wenn die höherwertige Ticketkategorie noch nicht ausverkauft ist. Falls Sie ein Upgrade wünschen, müssen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Unsere Kontaktdaten können dem Impressum entnommen werden.
5.2 Der Veranstalter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, bereits gekaufte und bezahlte Tickets in eine andere Ticketkategorie umzutauschen. Die Anfrage eines Umtauschs muss telefonisch erfolgen. Unsere Kontaktdaten können dem Impressum entnommen werden.
5.3 Der Veranstalter hält sich vor, Anträge auf Upgrade, Umtausch oder Rückgabe von Tickets prinzipiell zu verweigern.
6 Umgang mit der Eintrittskarte
6.1 Die Eintrittskarte ist nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar.
6.2 Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet.
6.3 Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden.
6.4 Schließlich ist eine Verwendung der Tickets zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters erlaubt.
6.5 Ein Verstoß gegen die gerade aufgeführten Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit und der Veranstalter ist zum Einzug dieser Eintrittskarte ohne Erstattung des Eintrittspreises berechtigt.
6.6 Bei Verlust der Eintrittskarte oder des Festivalarmbändchens, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat, erfolgt kein Ersatz und keine Erstattung des Eintrittspreises.
7 Anreise mit dem Auto
7.1 Der Gast ist für seine Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein KFZ auf eigene Gefahr. Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden; wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt.
7.2 Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/oder Campingplatzes. Eine Zuteilung von Park- und Campingplätzen erfolgt durch das Ordnungspersonal des Veranstalters. Die Flucht- und Rettungswege sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.
7.3 Der Veranstalter weist darauf hin, dass es sich bei den als Parkplätzen ausgewiesenen Flächen teilweise um Wiesen- und/oder Ackerflächen handelt. Die Befahrbarkeit dieser Flächen kann wetterbedingt erschwert/eingeschränkt sein.
7.4 Es gilt jeweils ergänzend die auf der Veranstaltungs-Website publizierten Park- bzw. Campinghinweise; den Anweisungen des Ordnungspersonals ist auch insoweit Folge zu leisten.
8 Betreten/Verlassen des Veranstaltungsgeländes und Sicherheitskontrollen
8.1 Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder unversehrtem Armband möglich. Beim ersten Einlass ist die Karte vorzuzeigen, die auf dem Veranstaltungsgelände gegen das Armband eingetauscht wird. Besuchern, die das Veranstaltungsgelände verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes, unversehrtes Armband um das Handgelenk tragen. Unverschlossene oder versehrte Armbänder verlieren ihre Gültigkeit.
8.2 Beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden. Der Ordnungsdienst ist befugt, beim Betreten des Veranstaltungsgeländes eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
8.3 Das Mitbringen verbotener Gegenstände (im Anschnitt “Verbotene Gegenstände” aufgeführt) ist untersagt. Ein Verstoß gegen das Mitbringen von einem oder mehreren Gegenständen dieser Liste kann dazu führen, dass der Veranstalter den Zutritt zu der Veranstaltung verweigert, sofern der Gast nicht bereit ist, den betreffenden Gegenstand oder die betreffenden Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Gegenstände für den Gast zu verwahren. Es ist dem Gast untersagt, verbotene Gegenstände in den Schließfächern im Eingangsbereich des Veranstaltungsgeländes zu deponieren.
8.4 Der Veranstalter bzw. der von dem Veranstalter eingesetzte Ordnungsdienst ist berechtigt, auf dem gesamten Veranstaltungsgelände Gäste bei begründetem Verdacht auf das Mitführen unerlaubter Gegenstände zu untersuchen.
8.5 Der Veranstalter behält sich vor, einem Besucher den Einlass zum Veranstaltungsgelände auch aus anderen Gründen als das Mitführen verbotener Gegenstände zu verweigern. Hierzu zählen beispielsweise ein offensichtlich stark Alkoholisierter Zustand, offensichtlicher Drogeneinfluss, Verletzung des Jugendschutzes oder offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellungen.
8.6 Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalarmbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
9 Ausschluss von Gästen
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Gast auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder die Sicherheit andere Besucher gefährdet, ist der Veranstalter berechtigt, den Gast von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Hausrecht/Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte bzw. das Festivalarmbändchen ihre/seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
10 Abbruch, Absage, Programmänderung, Witterung
10.1 Die Open-Air-Veranstaltung findet auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung für andere Besucher nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass es aufgrund der Witterung zur Verzögerung des Beginns der Veranstaltung oder zu Unterbrechungen kommen kann.
10.2 Sollte die Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen vorzeitig abgebrochen werden besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Die Rückerstattung kann nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarte innerhalb einer Frist von 30 Tagen erfolgen. Zurückerstattet wird der Geldbetrag über den gleichen Weg, wie die Karte erworben wurde, d.h. entweder bei der Vorverkaufsstelle, an der die Karte erworben wurde, oder im Fall von Online-Bestellungen per SEPA-Überweisung.
10.3 Sollten die Witterungsumstände Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
10.4 Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows, Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich vor Ort bzw. auf der Website und/oder den darauf angegebenen Social Media Plattformen bekannt geben.
11 Haftungsbeschränkung
11.1 Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11.2 Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.
11.3 Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene, gestohlene oder beschädigte Sachen. Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen geschieht auf eigene Gefahr.
12 Anweisungen
12.1 Den Anweisungen des Veranstalters oder der von ihm beauftragten Personen und Firmen — insbesondere des Ordnungspersonals — ist unmittelbar Folge zu leisten.
12.2 Ebenso sind die Hinweise und Anweisungen auf Aushängen vor Ort oder der offiziellen Website des Veranstalters zu beachten.
12.3 Mutwilliges Nicht-Befolgen von Anweisungen kann den Ausschluss von der Veranstaltung nach sich ziehen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte bzw. das Festivalarmbändchen ihre/seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
13 Verbotene Gegenstände
Das Mitbringen einer der folgenden Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände ist ausdrücklich verboten:
- Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
- Glasflaschen / Glasbehälter
- schwere Behältnisse
- Unverhältnismäßige Aufbauten wie Partyzelte o.ä.
- Wohnungseinrichtungen wie Sofas, Sessel, große Tische
- Baumaterial, Sperrmüll
- Stromgeneratoren, Aggregate, externe Autobatterien
- (Auto-)Anhänger
- Trockeneis
- Flüssige Grillanzünder
- Kühlschränke
- Megaphone, Laserpointer
- Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
- Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a. Bengalische Feuer)
- Tiere aller Art
- Schlosserhammer über 300g und Gummihammer über 400g sowie alle weiteren Hammerarten
- T-Shirts (oder andere Kleidungsstücke) von rechtsradikalen Bands, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter
- ohne vorherige schriftliche Genehmigung Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen
Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände beim Einlass abzunehmen ist aber nicht verpflichtet für deren Verwahrung zu sorgen.
14 Verhaltensregeln
Besucher sind folgende Dinge auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten:
- das Mitbringen von Gegenständen, die im Abschnitt “verbotene Gegenstände” aufgelistet sind
- körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben
- Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen
- außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten
- bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen
- ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, eines Unternehmens oder einer Marke sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände grundsätzlich untersagt
- Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern
- Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras und Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung Online oder Offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.
- Besucher, die gegen bestehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Veranstaltungsgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher auf der Veranstaltung eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Veranstaltungsgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.
- Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalarmbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
15 Hör- und Gesundheitsschäden
15.1 Dem Besucher ist bewusst, dass der Veranstaltung insbesondere in bühnennähe eine erhöhte Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht.
15.2 Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung wie Lautstärkebegrenzung dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Auftritte keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden — insbesondere bei dauerhaftem Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen.
15.3 Jeder Besucher hat auch dafür zu sorgen, seinen Platz vor der Bühne so zu wählen, dass er den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.
15.4 Der Veranstalter hält sich an die vorgeschriebenen Richtwerte für maximale Schallpegel in Veranstaltungsstätten (DIN 15905-5). Dennoch kann es kurzzeitig zu erhöhten Lautstärken durch Toneffekte (Schussgeräusche o.ä.) kommen, für die keine Haftung übernommen wird.
16 Bild- und Tonaufzeichnungen
16.1 Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art, wie Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte, sind ebenfalls untersagt. Der Veranstalter kann dem Gast den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Gast nicht bereit ist, die Geräte am Eingang abzugeben. Eine Verpflichtung des Veranstalters zur Verwahrung der Gegenstände besteht nicht.
16.2 Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere, aber nicht ausschließlich zur Berichterstattung, zur Bewerbung weiterer Veranstaltungen, zur Sponsorenakquise und aller sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters.
17 Jugendschutz
17.1 Wir als Veranstalter müssen behördliche Auflagen erfüllen, damit eine Veranstaltung stattfinden kann, deshalb gelten mit Erwerb einer Eintrittskarte folgende Punkte als akzeptiert:
-
Kindern von 0 bis einschließlich 12 ist der Zutritt nur mit Personenberechtigtem gewährt
-
Jugendlichen von 12 bis einschließlich 15 ist der Zutritt nur mit Erziehungsbeauftragtem inklusive U-16-Formular oder Personenberechtigtem gewährt
-
Jugendlichen von 16 bis einschließlich 17 ist der Zutritt ab 24 Uhr nur mit Erziehungsbeauftragtem inklusive U-18-Formular oder Personenberechtigtem gewährt. Jugendliche dieses Alters ohne Erziehungsbeauftragten oder Personenberechtigten haben die Veranstaltung bis spätestens 24 Uhr zu verlassen.
17.2 Personensorgeberechtigter ist die Person, die allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht. In der Regel sind die meist die Eltern.
Erziehungsbeauftragter ist jede Person die über 18 Jahren, soweit sie für die Zeit der Veranstaltung auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt.17.3 Bei Begleitung eines Kindes oder Jugendlichen durch einen Erziehungsbeauftragten muss das U-16 Formular rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein uns eine Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten beiliegen. Dieses Dokument ist von dem Erziehungsbeauftragten samt Personalausweis immer bei sich zu führen. Sollte dies bei der Kontrolle nicht gegeben sein, drohen ein polizeilicher Verweis und eine Meldung an das zuständige Jugendamt. Es muss außerdem die Möglichkeit der Heimfahrt zu der zu beaufsichtigenden Person gewährleistet sein.
17.4 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Personensorgeberechtigten, also in der Regel die Eltern in ihrer Verantwortung entscheiden, wer den Erziehungsauftrag übernehmen kann und in welchem Umfang dieser übertragen wird. Auch die Person, der die Erziehung übertragen wird, sollte darüber im Klaren sein, welche Verantwortung hierdurch übernommen wird.
17.5 Bei Zweifel an der Volljährigkeit einer Person wird kein Zutritt ohne Personalausweis erlaubt. Es werden nur gültige Personalausweise akzeptiert, Schülerausweise oder sonstige Ausweise werden nicht akzeptiert.
17.6 Das Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 Jahren, das auch den Konsum von branntweinhaltigen Mixgetränken beinhaltet, bleibt in jedem Fall bestehen.
18 Anwendbares Recht
18.1 Es gilt ausschließlich, das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 18.2 Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.
(Stand: Februar 2020)